Gebäudehülle mit Fördergeldern sanieren

Fördergeldservice Baubegleitung

 

Bei der Dämmung von Außenwänden und Dächern und dem Einbau neuer Wärmeschutzfenster und Haustüren ist die Beantragung der BEG-Zuschüsse nur mit einem gelisteten Energieeffizienz-Experten möglich.

Der Fördergeldservice unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, die Ihre Immobilie energiesparend modernisieren möchten. Die Fördergeld-Experten wissen ganz genau, welche Fördergelder bereit stehen und wie der maximale Zuschuss erzielt wird. Unabhängige Energieberaterübernehmen die Beantragung der Fördergelder.

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Die staatliche Förderung im Überblick

 

Wichtig für den Förderantrag
Bitte beachten Sie: Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser Liefer- und Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten beinhalten.

Höherer Zuschuss mit Sanierungsfahrplan!
  • Der Zuschuss für neue Fenster wird mit einem vorliegenden Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht.
  • Sollten innerhalb der nächsten 15 Jahre weitere energieeffiziente Maßnahmen an Dach, Fassade oder Keller umgesetzt werden, erhöht der Sanierungsfahrplan auch die Förderungen für diese Maßnahmen.
  • Der Sanierungsfahrplan selbst wird vom Bund bezuschusst. Sie zahlen nur den geringen Eigenanteil.
  • Bereits ab einer Investitionssumme von 10.000 € übersteigt der iSFP-Bonus Ihren Eigenanteil für den Sanierungsfahrplan!
  • Fordern Sie den Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude gleich mit an.

Zuschuss und Ergänzungskredit können gleichzeitig genutzt werden
Für Antragsteller, die eine Zuschuss-Zusage im Rahmen der BEG-Förderung haben, steht zusätzlich ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Das gilt sowohl für Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, als auch mit vorliegendem Zuwendungsbescheid für weitere BEG-geförderte Einzelmaßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie. Der Ergänzungskredit kann dann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z.B. die Hausbank) beantragt werden, der die Abwicklung der Kreditfinanzierung übernimmt.

Kostenfreie Fördergeld-Hotline:

06190 - 92 63 - 440

erreichbar Mo-Fr von 9:00 bis 17:00 Uhr,
ausser an Feiertagen
Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Programmierer
Oliver Krein
support@tholit.de

 
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Der Förderservice ist eine Leistung der febis Service GmbH, der auch von freien, für die Förderprogramme des Bundes gelisteten Energieberatern erbracht werden kann.

 

Informieren Sie sich vor Auftragsvergabe, hier finden Sie alternative Anbieter:
https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche