20 % Zuschuss für Investitionen bis zu 1.000 €
Mit dem KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert der Staat Maßnahmen zum Einbruchschutz an Wohnhäusern. Den Zuschuss können nicht nur Hauseigentümer von Ein-, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen beantragen. Auch Mietern steht die Förderung offen. Hier sollte im Vorfeld eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter geschlossen werden.
Die ersten 1.000 € der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 € hinausgehen, wird ein Zuschuss von 10 % gewährt. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragstellung liegt bei 500 €. Die gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude. Anträge müssen vor Vorhabensbeginn online über das KfW-Zuschussportal gestellt und die Maßnahmen durch einen Fachhandwerker ausgeführt werden.
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