FÖRDERGELDER ZUR HEIZUNGSMODERNISIERUNG

Fördergeldservice Heizungsmodernisierung

 

Der Umstieg auf eine energieeffiziente Heizung wird gefördert!
Die Bundesförderung energieeffiziene Gebäude (BEG) den Einbau moderner Heizanlagen mit staatlichen Fördergeldern. Zusätzlich stehen regionale Fördermöglichkeiten bereit.

Der Fördergeldservice unterstützt private Modernisierer bei der Heizungsmodernisierung auf Basis eines vorliegenden Fachhandwerkerangebotes.
Jährlich können so über 7.000 Hauseigentümer beim Einbau einer geförderten Heizungsanlage von der lohnenden Zuschussförderung in Höhe von 30% bis zu 70% ihrer Kosten profitieren.

Aktueller Hinweis: Übergangsregelung für die Heizungsförderung bis zum 31. August 2024

Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) können seit dem 27. Februar 2024 einen Antrag auf Heizungsförderung stellen. Die dazu notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) wird im Fördergeldservice bereitgestellt.
Für weitere Antragstellergruppen (Private Vermieter in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen) wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

 

Für Anträge zur Heizungsmodernisierung herrscht eine Übergangsfrist, in der Sie die Maßnahme bereits beauftragen und beginnen können (seit dem 29.12.2023). Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden.

Hinweis zum Förderservice: Zur Vorbereitung erfassen wir Ihre eingereichten Antragsdaten bereits jetzt, vorbehaltlich der endgültigen und noch nicht veröffentlichten Förderdetails zur Heiztechnik der KfW. Sind weitere Angaben zur Antragstellung erforderlich werden wir diese nachfordern.

  • Prüfung des Handwerkerangebots auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen
  • Prüfung der passenden Programme auf Verfügbarkeit und Kombinierbarkeit
  • Berechnung der maximalen Förderung
  • Erstellung der Bestätigung zum Antrag der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM)
  • Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung des Zuschusses
  • Detaillierte Informationen und vorbereitete Unterlagen zur Ausschöpfung weiterer Fördergelder
Fördergeldservice Heizungsmodernisierung

 

Ebenfalls mit 30 % bis 70 % gefördert: Biomasseheizungen (Holz/Pellet, Solarthermie, Fernwärmeanschluss, Gebäudenetzanschluss, Brennstoffzellenheizung, wasserstofffähige Heizungen (nur die Investitionsmehrausgaben)
Quelle: Grafik febis / Bild stock.adope.com von N_studio

  • Ein Angebot zur Modernisierung der Heizung beim Fachhandwerker einholen.
  • Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen und unterschreiben.
    Hinweis: Das voraussichtliche Datum der Modernisierung sowie die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung als auflösende Bedingung müssen Vertragsbestandteil sein.
  • Die Förderservice-Checkliste zusammen mit dem Heizungsangebot beim Förderservice einreichen.
  • Mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Förderservice kann der Zuschuss beantragt werden.
  • Nach erfolgtem Online-Antrag und Erhalt des Zuwendungsbescheid kann mit dem Einbau der Heizung begonnen werden. (auf eigenes Risiko: bereits nach Antragstellung)
  • Mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Förderservice kann die Auszahlung vom Zuschuss bei der KfW veranlasst werden.

Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30%. Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Darüber hinaus können verschiedenen Boni beantragt werden, abhängig von der Altheizung, der neuen Heizungsanlage, des Gebäudes und des Antragstellers sowie deren Einkommen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je na

So setzt sich der Heizungszuschuss zusammen
  • 30% Grundförderung für die Heizungsmodernisierung bei Einbau einen Wärmpumpe, Einer Holz-/Pelletheizung, einer Solarthermieanlage, einer Brennstoffzelle oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gebäudenetz
  • Plus 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen für natürliche Kältemittel oder effiziente Wärmequellen
  • Plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für Holz-/ Pelletheizungen, die die geforderten Staubemissionswerte einhalten
  • Plus 20% Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen
  • Plus 30% Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt

Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70% gegrenzt.

Förderhöchstbeträge im Einfamilienhaus bei maximal 30.000 € ansetzbare Investitionskosten:
  • 9.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung von 30%
  • 15.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung (30%) und des Klimageschwindigkeits-Bonus (20%)
  • 21.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung (30%), des Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) und des Einkommensbonus
Wichtig für den Förderantrag

Wer die Förderung nutzen will, muss als wichtige Voraussetzung einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, zusammen mit dem Förderantrag einreichen. Die Antragsteller erhalten direkt nach Stellen des Förderantrags eine automatisierte Mitteilung über die Zusage.

Zuschuss und Ergänzungskredit können gleichzeitig genutzt werden

Für Antragsteller, die eine Zuschuss-Zusage im Rahmen der BEG-Förderung haben, steht zusätzlich ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Das gilt sowohl für Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, als auch mit vorliegendem Zuwendungsbescheid für weitere BEG-geförderte Einzelmaßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie. Der Ergänzungskredit kann dann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z.B. die Hausbank) beantragt werden, der die Abwicklung der Kreditfinanzierung übernimmt.

Jetzt Checkliste downloaden!
Kostenfreie Fördergeld-Hotline:

06190 - 92 63 - 440

erreichbar Mo-Fr von 9:00 bis 17:00 Uhr,
ausser an Feiertagen
Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Programmierer
Oliver Krein
support@tholit.de

 
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Der Förderservice ist eine Leistung der febis Service GmbH, der auch von freien, für die Förderprogramme des Bundes gelisteten Energieberatern erbracht werden kann.

 

Informieren Sie sich vor Auftragsvergabe, hier finden Sie alternative Anbieter:
https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche